Neue und verbesserte Förderrichtlinien des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen gehen an den Start - Forderung der SPD umgesetzt!

Das Wirtschaftsministerium hat das Soforthilfeprogramm des Landes überarbeitet und ist damit dem Drängen der Sozialdemokraten vollends gefolgt, teilt die SPD-Landtagsabgeordnete Wiebke Osigus mit. Hierzu sind zwei neue Richtlinien in Kraft getreten. Dieses regeln die Zuschüsse über die NBank neu. Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw. 15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites (d.h. des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben) erhalten. Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet. Damit wurde eine Forderung der SPD-Landtagsfraktion umgesetzt und die Zuschüsse von vormals 3000 Euro bzw. 5000 Euro entscheidend erhöht. Außerdem ist es gelungen, den Antrag weniger bürokratisch zu gestalten. „Aus meiner Sicht ist diese Überarbeitung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gerade in Neustadt und Wunstorf werden viele Menschen auf diese Hilfen zurückgreifen. Sicherlich wird es leider trotzdem zu Defiziten kommen. Hier ist aus meiner Sicht die Stadt Neustadt und die Stadt Wunstorf gefragt, im Rahmen kommunaler Förderprogramme die Defizite aufzufangen. Hier wird sich die SPD vor Ort gezielte Möglichkeiten überlegen, insbesondere an Aushilfskräfte und Mini-Jobber müsse auch ausreichend gedacht werden.“, ergänzt Osigus.

Auch für Kleinunternehmen mit bis 49 Beschäftigte (Soforthilfeprogramm des Landes; Auszahlung über NBank) von 11 bis 30 Beschäftigte: einmalige Soforthilfe bis zu 20.000 €; von 31 bis 49 Beschäftigten: einmalige Soforthilfe von bis zu 25.000 Euro gab es in der Überarbeitung eine finanzielle Erhöhung. Die bisherige Richtlinie „bis 30 Personen: 10.000 €; bis 49 Personen: 20.000 € tritt außer Kraft!

„Mir ist bewusst, dass es trotzdem zu wirtschaftlichen Engpässen kommen wird. Mein Büro und ich stehen für Rückfragen zu Einzelfällen zur Verfügung und unterstützen gerne“, so Osigus. Sie hat ihre bereits seit über einem Jahr bewährte WhatsApp-Sprechstunde ausgebaut. Unter der Handynummer 0170 5496960 können Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen, Sorgen und Ideen rund um die Uhr an sie schicken und erhalten zügig eine Rückmeldung. Ebenfalls ist sie wie gewohnt über die E-Mail Adresse wk@wiebkeosigus.de erreichbar. „Mein Einsatz hat sich trotz des fehlenden persönlichen Kontakts erhöht. Ich bekomme viele Anfragen, die sich eigenständig oder mit Hilfe der verschiedenen politischen Ebenen und des guten Netzwerks kurzfristig klären lassen. Wir gehen jeder Anfrage nach!“ Osigus, die neben WhatsApp, Facebook und Instagram auch über Skype, Telegram, Signal, Twitter und per SMS erreichbar ist, kann aber auch unter der Festnetznummer 0511/1674344 telefonisch kontaktiert werden. „Als direkt gewählte Abgeordnete für den Wahlkreis Neustadt und Wunstorf habe ich diese Erreichbarkeit versprochen und bin daher gerade in dieser Krisenzeit doppelt im Einsatz.“