„Die Corona-Pandemie zeigt uns einmal mehr, wie bedeutend der gesellschaftliche Zusammenhalt ist
und wie sehr wir darauf angewiesen sind, einander zu helfen und zu unterstützen“, so die
Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium und SPD-Bundestagsabgeordnete
Caren Marks.

„Umso wichtiger ist es, dass die neue Förderperiode für die Mehrgenerationenhäuser vom Familienministerium auf den Weg gebracht wurde und im Eckwertebeschluss des Kabinetts zum Bundeshaushalt enthalten ist. Die Mehrgenerationenhäuser sollen danach weiter gefördert und der Förderzeitraum erweitert werden“. Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser unterstützt bundesweit 535 Einrichtungen, in denen sich rund 37.000 Freiwillige engagieren. Geplant ist, dass in der neuen Förderperiode ab 2021 alle derzeit geförderten Häuser ihre Arbeit auf Antrag fortsetzen können. Die in diesem Jahr erfolgte Erhöhung des Bundeszuschusses auf 40.000 Euro soll dabei beibehalten werden. „Neu ist, dass die Förderperiode von vier auf acht Jahre erweitert werden soll, so dass die Häuser eine höhere Planungssicherheit haben“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin. „Wir bauen auch in der neuen Förderperiode auf Bewährtem auf und setzen wie bisher auf die enge Zusammenarbeit der Einrichtungen mit ihren Kommunen zur Stärkung des Miteinanders aller Generationen.“ Die neue Förderperiode steht unter dem Motto „Miteinander - Füreinander“ mit den Schwerpunkten: Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Demokratieförderung, Förderung digitaler Kompetenzen und des Engagements, ökologische Nachhaltigkeit.