Ab jetzt können die gemeinsam von Bund und Land finanzierten Härtefallhilfen beantragt werden.

„Es ist wichtig mit einem Fond weitere finanzielle Hilfe für Selbständige und Soloselbständige zu ermöglichen“, so die SPD- Landtagsabgeordnete Wiebke Osigus." Auch in Neustadt und Wunstorf haben mir viele Betriebe von ihren Existenzsorgen berichtet und jede finanzielle Hilfe ist hierbei ein Schritt aus der Not. Sicherlich wird es noch weitere Maßnahmen geben müssen, um auch nach Corona wieder wirtschaftlich handlungsfähig zu sein."

Diese Härtefallhilfen richten sich an haupterwerbliche Unternehmen und Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen sind und für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) waren. Diesen können Hilfen zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt werden. Damit sollen jetzt Förderlücken geschlossen werden.

Wie schon bei den bisherigen Corona-Hilfen läuft die Antragstellung über einen so genannten prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt). Hierbei anfallende Kosten sind im Rahmen der Härtefallhilfen Niedersachsen förderfähig.

Die Förderrichtlinie, weitere Informationen sowie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sind zentral unter www.haertefallhilfen.de abrufbar.