Der Bundestag beschließt heute in zweiter und dritter Lesung das
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der
Hasskriminalität. Es soll insbesondere auch Kommunalpolitikerinnen
und Kommunalpolitiker besser vor Beleidigungen und Angriffen
schützen.

„In diesem Monat jährt sich der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Er setzte sich offen und mutig für demokratische Werte und eine humane Flüchtlingspolitik ein. Es folgten Hass, Morddrohungen und letztlich die Tötung. Beleidigungen und Morddrohungen gehören mittlerweile gerade gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern leider zum Alltag. Deshalb wird im Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität klargestellt, dass der besondere Schutz von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen vor übler Nachrede und Verleumdung bis hin zu Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern reicht. Sie werden nunmehr in dieser Hinsicht den Bundes- und Landespolitikern gleichgestellt. Weiterhin ist es wichtig, dass Menschen, die durch berufliches oder ehrenamtliches Engagement im kommunalpolitischen Bereich in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten sind, leichter eine melderechtliche Auskunftssperre erwirken können. So sollen die zuständigen Meldebehörden künftig berücksichtigen, ob die betroffene Person einem Personenkreis angehört, der sich aufgrund beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten in verstärktem Maße Anfeindungen oder Angriffen ausgesetzt sieht. Die Spirale von Hass und Gewalt muss gestoppt werden. Eine intensivere und
effektivere Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist deshalb vor allem auch auf kommunaler Ebene von besonderer Bedeutung. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich auch künftig weiterhin viele Menschen für die Arbeit in der Kommunalpolitik begeistern.“