Ab dem 1. November dieses Jahres profitieren Vereine und Organisationen von einer Einigung zwischen der SPD-geführten Landesregierung und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA): Das Land wird die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen. Die Vereinbarung gilt für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine und Organisationen, die bei bisherigen Einigungen mit der GEMA nicht mit eingeschlossen waren.

 

„Damit stärken wir Vereine und Organisationen, die einen unersetzlichen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Es ist nicht selbstverständlich, dass Menschen in ihrer Freizeit etwas für andere tun“, sagt die Landtagsabgeordnete Wiebke Osigus. Diese Arbeit sei häufig ehrenamtlich und mit viel persönlichem Engagement verbunden. „Das ist essentiell für eine gesunde Gemeinschaft. Es ist wichtig und richtig, dass wir diese Arbeit anerkennen und aktiv unterstützen. Daher freue ich mich über die Vereinbarung mit der GEMA sehr“, so Osigus.

 

Für die Übernahme der GEMA-Gebühren stehen im noch laufenden Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Voraussetzung für die Übernahme der Gebühren ist unter anderem, dass die jeweilige Veranstaltung von dem Verein bzw. der Organisation erfolgreich gemeldet wurde.

 

Hintergrund: GEMA-Gebühren fallen an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden von der GEMA an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht. Niedersächsische Sportvereine, die im LSB organisiert sind, sind bereits durch eine separate Vereinbarung zwischen dem DOSB und der GEMA von den Gebühren befreit und deshalb von der jetzigen Vereinbarung ausgenommen.