Das Bundeskabinett hat den Entwurf des „Starke-Familien-Gesetzes“ beschlossen. Damit werden der Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert.

„Mit dem Maßnahmenpaket unterstützen wir Familien und Alleinerziehende mit kleinem Einkommen, bei denen das Geld trotz Arbeit knappt ist, und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut“, betont Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium und SPD-Bundestagsabgeordnete.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, den Kinderzuschlag zum 1. Juli 2019 von derzeit maximal monatlich 170 auf 185 Euro zu erhöhen und ihn leichter zugänglich zu machen. „Für 2 Millionen Kinder in Deutschland wird künftig ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Und: Wer den Kinderzuschlag dann bezieht, wird überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Das heißt, es bleibt deutlich mehr im Portemonnaie der Familien. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist, wenn Eltern arbeiten und die Familie davon leben kann. Das wollen wir unterstützen“, erläutert Caren Marks.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen, er honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Er wird bei der Bundeagentur für Arbeit beantragt. Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Einkommen der Eltern, Anzahl und Alter der Kinder oder Wohnkosten. „Zukünftig wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher und verlässlicher. Der Kinderzuschlag wird dann für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft“, ergänzt die Abgeordnete.
Alle Familien, die den Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, können zukünftig die verbesserten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten. Das Schulstarterpaket für Ranzen und Schulmaterial zum Schuljahresbeginn wird von 100 auf 150 Euro aufgestockt. Die Eigenbeteiligung an den Kosten für Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schülerbeförderung entfällt. Nachhilfeunterricht kann zukünftig auch dann genutzt werden, bevor die Versetzung gefährdet ist.
Die Verbesserungen sollen zum 1. August 2019 gelten, damit jedes Schulkind gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten kann.
„Vom Starke-Familien-Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag. Diese Investition zahlt sich aus, denn starke Familien halten unsere Gesellschaft zusammen“, so Caren Marks. Die Parlamentarischen Beratungen starten Ende Januar.
Das Starke-Familien-Gesetz kurz erklärt: https://www.bmfsfj.de/blob/132216/41f42dcc49dbf03f3115c0724fd31ead/starke-familien-gesetz-kurz-erklaert-data.pdf