„Ab dem 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks. „Damit löst die SPD ein wichtiges Wahlversprechen ein.“

Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmer sowie Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Milliarden Euro entlastet. Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung müssen sich künftig gleichermaßen an Kostensteigerungen im Gesundheitswesen beteiligen. „Damit sorgen wir für mehr Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“, betont Caren Marks.
Auch Entlastungen für Selbständige sind im Versichertenentlastunggesetz geregelt.
Dazu erläutert die Abgeordnete: „Selbständige mit geringen Einnahmen müssen zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der monatliche Mindestbeitrag nur noch 161 Euro statt bisher 342 Euro. Das wird sich sehr schnell bei den Betroffenen bemerkbar machen und ihnen mehr finanziellen Spielraum verschaffen.“