„Bezahlbares Wohnen ist mittlerweile die soziale Frage, die Menschen auch jenseits von Großstädten bewegt. Das Mieterschutzgesetz, das nun auf Bestreben der SPD im Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, soll die Rechte der Mieterinnen und Mieter stärken, sie vor Verdrängung schützen, die finanziellen Folgen von Modernisierungen reduzieren und so Wohnen wieder bezahlbar machen“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere zwei konkrete Verbesserungen für Mieter vor: Eine Verbesserung der Mietpreisbremse soll Vermieter dazu verpflichten, die Vormiete offenzulegen und so mehr Transparenz für Mieter zu schaffen. Zudem sollen Vermieter künftig nur noch 8 statt 11 Prozent der Modernisierungskosten auf den Mieter im Rahmen einer Mieterhöhung umlegen dürfen. Wird dies nicht eingehalten, drohen empfindliche Geldstrafen.
„Mit dem neuen Mieterschutzgesetz, den zusätzlichen Haushaltsmitteln für die Stärkung der sozialen Wohnraumförderung, dem neuen Baukindergeld und weiteren steuerlichen Abschreibungen beim Wohnungsneubau sorgen wir als SPD dafür, dass Mieter besser geschützt und der Neubau sowie die Modernisierung von Wohnungen vorangetrieben werden“, so die Abgeordnete.
Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Deutschen Bundestag eingebracht und parlamentarisch beraten. Caren Marks betont: „Die SPD wird alles daran setzen, dass der verbesserte Schutz von Mieterinnen und Mietern zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann.“