Das Bundeskabinett hat die Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die es dem Bund ermöglichen, Investitionen in die Bildungsinfrastruktur der Länder und Kommunen vorzunehmen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags wie den Digitalpakt für Schulen umzusetzen.
„Mit der jetzt vorliegenden Änderung des Grundgesetzes wird die Konkurrenz zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik überwunden.“, erklärt Caren Marks.