Der Bundestag hat am 28. Januar das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas beschlossen.

"Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos und senken zudem die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen", so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesjugendministerium, Caren Marks.

Mit dem Gesetz werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Die Abgabeverbote gelten auch im Versandhandel.

"Es ist jugendpolitisch der richtige Weg und noch dazu notwendig, das zu verbieten, was die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wirklich gefährdet. Wir brauchen klare Regeln im Jugendschutz, die gut begründet sind und konsequent durchgesetzt werden. Mit dem Abgabeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche schließen wir eine Regelungslücke", so Caren Marks weiter.

Hintergrund: E-Zigaretten und E-Shishas liegen bei vielen Kindern und Jugendlichen im Trend. So hat nach einer aktuellen Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereits jede fünfte Person in der Altersgruppe der zwölf- bis 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert und jede siebte in dieser Altersgruppe eine E-Zigarette. 11,3 Prozent dieser Altersgruppe haben bereits eine E-Shisha oder eine E-Zigarette konsumiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.

Die Produkte haben oftmals den Ruf als gesündere Alternative zum Tabakrauchen und wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv. Es bestehen jedoch hohe gesundheitliche Risiken. Das haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums belegt.