Wie die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks mitteilt, hat der Bundestag entscheidende Weichen für einen besseren Umgang der Gesellschaft mit Schwerkranken und sterbenden Menschen gestellt. „Wir haben erhebliche Verbesserungen für die Palliativmedizin und die Hospizversorgung beschlossen“, erläutert die Abgeordnete.

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung sieht 200 Millionen Euro zusätzlich für Sterbebegleitung vor, unter anderem für den flächendeckenden Ausbau von Hospizen und ambulanten Hospizdiensten, Sterbebegleitung in Heimen sowie für Palliativstationen in Kliniken. Bislang gibt Deutschland pro Jahr rund 400 Millionen Euro für diesen Bereich aus. Das
Gesetz tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft.

Ziel der Palliativmedizin ist nicht Heilung, sondern bestmögliche Lebensqualität für sterbenskranke Menschen: „Schwerkranke und sterbende Menschen brauchen in ihrer letzten Lebensphase noch mehr menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung als andere Patienten. Dabei steht im Mittelpunkt, die Schmerzen zu lindern und Menschen im Sterben würdevoll zu begleiten“, betont Caren Marks. „In den letzten Jahren sind beim Aufbau der Hospiz- und Palliativversorgung wichtige Fortschritte erzielt worden. Unser Ziel ist es, die Lücken in der Palliativversorgung in Deutschland zu schließen“, so die Abgeordnete weiter. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung komme der Palliativmedizin eine wachsende Bedeutung zu.

Durch den Beschluss des Bundestages werden auch die Hospizvereine und -dienste in der Region Hannover besser unterstützt. So sieht das Gesetz unter anderem vor, dass bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste künftig neben den Personalkosten auch Sachkosten berücksichtigt werden sollen – etwa Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Weitere Informationen unter
http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/hospiz-undpalliativversorgung/fragen-und-antworten-zum-hospiz-und-palliativgesetz.html