Nachdem der Verwaltungsausschuss das formale Bürgerbegehren der Steinhuder Elterninitative als rechtlich unzulässig erklärt hat, erläutert die Vorsitzende der Gruppe SPD/Grüne, Kirsten Riedel, erneut die Position der Ratspolitiker. „Bei einem Bürgerbegehren gibt es gesetzliche Vorschriften, an die sich alle halten müssen. Nach dem Rechtsgutachten der Verwaltung hatten wir keine Möglichkeit, das Begehren für zulässig zu erklären.“

Da nun zunächst die juristische Auseinandersetzung abgeschlossen sei, sei es an der Zeit, inhaltlich auf die Forderungen der Initiative einzugehen. „Es ist unmöglich, mit weniger als 1000 Gymnasiasten, die wir in fünf Jahren haben werden, zwei Gymnasien aufrecht zu erhalten“, stellt sie fest. Zum Vergleich: Bei Gründung des Gymnasiums Steinhude waren es noch 1700 Gymnasiasten. Die Behauptung der Elterninitiative, die Prognosezahlen seien unsicher, sei falsch und werde auch durch nichts belegt. „Der Prognosezeitrum beträgt nur 5 Jahre, die Vorhersage aufgrund der Geburtenzahlen ist daher einfach“. Die Prognosen haben sich in den letzten Jahren stets als zutreffend erwiesen. Dem Rat gehe es um die Unterrichtsversorgung und Qualität, die bei zu kleinen Schulen auf der Strecke blieben. Davon seien dann auch das Hölty-Gymnasium und die Otto-Hahn-Schule betroffen. „Leider spielen diese Aspekte in der öffentlichen Debatte überhaupt keine Rolle“, bedauert Riedel. Sie glaubt, dass alle Unterzeichner der Unterschriftensammlung in gutem Glauben unterschrieben haben, dass eine Weiterführung der Schulen ohne weiteres möglich sei, zumal die Zahlen von der Initiative nicht genannt wurden. Diese zwängen auch besonders im Hinblick auf die Realschulen zum Handeln. „Bereits im nächsten Schuljahr würde in die beiden Realschulen nur jeweils eine einzige Klasse aufgenommen werden, die dann den ganzen Jahrgang bildet“, erläutert Riedel. Dies schwäche die Realschulen weiter und sei nicht zu verantworten. Die Stadt sei durch das Schulgesetz verpflichtet, auf diese Entwicklungen zu reagieren, „und zwar im Interesse der Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf ein umfassendes und differenziertes Bildungsangebot haben“, so Riedel.