„Mit der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zur neuen Familienpflegezeit verbessern wir deutlich die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Berufstätige erhalten ab dem nächsten Jahr eine bessere finanzielle Absicherung bei der häuslichen Pflege von Angehörigen. Wir geben ihnen mehr Rechte, Sicherheit und Flexibilität“, so Caren Marks, MdB und Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Angehörige erhalten für die zehn Tage, an denen sie die Pflege für einen Angehörigen in einer akut auftretenden Situation organisieren müssen, eine Lohnersatzleistung von bis zu 90% des Nettogehaltes. „Damit federn wir für sie finanzielle Nachteile ab, die sie sonst zusätzlich belasten würden. Zudem können sie die zehn Tage flexibel in Anspruch nehmen“, betont die Familienpolitikerin.

Ab 01.012015 haben Angehörige von Pflegebedürftigen, die längerfristig pflegen, zudem nun einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion Verbesserungen beim Kündigungsschutz vor und während der Familienpflegezeit erreicht. Dazu gibt es ein zinsloses Darlehen mit besonderen Härtefallregelungen, auf die pflegende Angehörige zurückgreifen können.

„Die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern wird zukünftig ebenfalls besser zu organisieren sein. Außerdem ist es uns gelungen, den Begriff der „nahen Angehörigen“ um Stiefeltern, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften und Schwägerinnen beziehungsweise Schwager zu erweitern“, ergänzt Caren Marks.

Für die Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase besteht künftig ein Anspruch auf berufliche Freistellung für maximal drei Monate.

Familienpflegezeit